Nichtsaisonale Reifen können bei einem Unfall als erschwerendes Umstand angesehen werden

Nichtsaisonale Reifen können bei einem Unfall als erschwerendes Umstand angesehen werden

Die Verwendung von Reifen, die nicht der Jahreszeit entsprechen, kann bei einem Unfall als erschwerendes Umstand gewertet werden. Dies berichtet TASS unter Bezugnahme auf die Worte des ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses der Staatsduma für Verkehr und Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur, Pawel Fedjajew.

„Die Regeln gelten für alle Fahrzeuge der Kategorien M1 und N1 (Personenkraftwagen und leichte Lastkraftwagen). Winterreifen müssen auf allen Rädern montiert sein. Im Falle eines Unfalls kann dieser Umstand als erschwerend gewertet werden, da er direkt die Handhabung und die Bremsstrecke beeinflusst“, sagte er.

Der Abgeordnete betonte auch, dass Winterreifen im Dezember, Januar und Februar obligatorisch sind, die regionalen Behörden jedoch die Nutzungsdauer verlängern können.

Mosautoshina